Wir bieten Hand
Unsere Position zur Kurzzeitvermietung – und unser Vorschlag für eine bessere Lösung.
Der Ausgangspunkt
Wir nehmen den Wohnraumdruck ernst
Bezahlbarer Wohnraum wird knapp – wer hier lebt und arbeitet, spürt das. Wir stellen das nicht in Abrede. Gleichzeitig lebt unsere Region vom Tourismus, und Ferienwohnungen sind Teil dieser Struktur. Für uns ist die Frage darum nicht ob reguliert wird, sondern wie – so, dass Wohnraum wirklich geschützt wird, ohne funktionierende Strukturen unnötig zu beschädigen.
Das Wilderswil-Modell: Ein Dorf unserer Region hat es vorgemacht
In Wilderswil hat die Bevölkerung 2025 mit 83,5% Ja-Stimmen eine eigene Lösung angenommen: ein Erstwohnungsanteil von 70% in allen Zonen, kombiniert mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 5 Nächten statt eines starren Tage-Deckels. Die SP zog daraufhin ihre eigene Initiative zurück.
- Schützt Wohnraum dort, wo neu gebaut oder umgenutzt wird.
- Lässt Ferienwohnungsbetreiber:innen weiterhin wirtschaften – mit klaren Regeln statt einem Berufsverbot durch die Hintertür.
- Wurde breit angenommen – nicht nur von einer politischen Seite.
Unser Vorschlag: Wir setzen uns dafür ein, dass auch die übrigen Bödeli-Gemeinden ein Modell nach diesem Vorbild prüfen.

Was andere Städte und Länder zeigen
New York: Ein Verbot allein senkt die Mietpreise nicht
New York hat 2023 mit dem "Local Law 18" die kommerzielle Kurzzeitvermietung praktisch verunmöglicht – die Zahl der Airbnb-Angebote sank um rund 92%. Die Mietpreise sind seither trotzdem weiter gestiegen, der Leerstand hat sich nicht verändert. Die Stadt selbst verweist dagegen darauf, tausende illegale Vermietungen beseitigt zu haben.
Selbst strenge Regeln scheitern oft am Vollzug
Die Stadt Bern hat 2022 mit 81% Zustimmung eine strenge Regel für die Altstadt beschlossen – sie ist bis heute nicht in Kraft, weil sie juristisch angefochten wurde. Im Kanton Genf verstossen laut einer Analyse rund 44% der betroffenen Anbieter gegen die geltende 90-Tage-Regel.
Eine Regel ist nur so gut wie ihre Kontrolle. Genau deshalb setzen wir uns für praktikable, kontrollierbare Lösungen ein statt für Vorschriften, die auf dem Papier streng klingen, aber niemand durchsetzen kann.
Zahlen und Fakten
Wohnungen in Interlaken, Unterseen, Matten, Wilderswil, Bönigen gesamthaft:
| Kategorie | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| Wohnungen total | 12'475 | 100% |
| Erstwohnungen | 10'270 | 82,3% |
| Zweitwohnungen | 2'205 | 17,7% |
Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Wohnungsinventar
- Zu beachten ist, dass auch Hotels zum Teil ihre Zimmer via Airbnb anbieten. Dabei handelt es sich nicht um Zweitwohnungen.
- Nicht jede Zweitwohnung wird kurzzeitvermietet: Die amtliche Statistik unterscheidet nicht zwischen privat genutzten und kurzzeitvermieteten Ferienwohnungen.
Wie viele Zweitwohnungen tatsächlich kurzzeitvermietet werden, unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde: Laut einer Auswertung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB, Basis AirDNA-Daten, Stand Dezember 2024) liegt der Airbnb-Anteil am Wohnungsbestand in Interlaken bei 9,7% – in anderen Tourismusgemeinden der Region teils deutlich höher (Grindelwald 9,4%, Lauterbrunnen 23,3%). Genau solche Unterschiede sprechen für gemeindespezifische Lösungen statt einer einheitlichen Regel für alle.
Alle Zahlen auf dieser Seite sind belegt und bis zur Originalquelle nachvollziehbar. Zum Quellenverzeichnis →
Unser Beitrag: das Qualitätslabel
Wir wollen das Vertrauen von Gästen, Nachbar:innen und Gemeinden verdienen. Deshalb sind Bestrebungen im Gang, ein Qualitätslabel für Ferienwohnungsbetreiber:innen aufzubauen – unsere Antwort auf berechtigte Kritik: nicht Abwehr, sondern Eigenverantwortung. Verschiedene Ideen werden aktuell geprüft, zum Beispiel:
Standards für Nachbarschaft
Klare Regeln für Rücksichtnahme auf Nachbar:innen.
Ansprechpersonen vor Ort
Geregelte, erreichbare Kontaktpersonen für Gäste und Nachbarschaft.
Kontrollen
Überprüfung der Standards statt reiner Selbstauskunft.
Die nationale Entwicklung
Der Bund bereitet aktuell (SECO/SEM, Stand Januar 2025) eine landesweit einheitliche Melderegelung für Kurzzeitvermietung vor – nach dem Vorbild einer neuen EU-Verordnung. Auch der Hotelverband HotellerieSuisse fordert "gleiche Spiesse für alle" statt eines kommunalen Flickenteppichs. Wir unterstützen diese Entwicklung – eine verhältnismässige, schweizweit einheitliche Lösung ist besser als fünf verschiedene Regeln in fünf benachbarten Bödeli-Gemeinden auf engstem Raum.
Häufige Fragen im Detail
Löst die 90-Tage-Regel die Wohnungsnot?
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen: nicht zuverlässig. New York hat die Kurzzeitvermietung praktisch verboten – die Mieten sind trotzdem weiter gestiegen, der Leerstand hat sich nicht verändert.
Verdienen Kurzzeitvermietende das 4-Fache einer normalen Miete?
Nein. Der Betrieb einer Ferienwohnung beinhaltet einen erheblichen Anteil an Arbeit für Gästebetreuung, Reinigung und Bereitstellung der Wohnungen. Die Einnahmen sind nicht einfach „Gewinn", sondern eine Mischung aus Mieteinnahmen, Arbeitsleistung und Kostendeckung (z.B. für Wäscheservice, Auffüllprodukte und weitere Nebenkosten).
Wir wollen keine Blockierer sein.
Wilderswil hat gezeigt, dass ein breit getragener Weg möglich ist – einer, der Wohnraum schützt und unsere Region als Gastgeberin lebendig hält. Wir sind bereit, diesen Weg mitzugehen: Gemeinde für Gemeinde, sachlich und mit Praxiswissen.