Wir bieten Hand

Unsere Position zur Kurzzeitvermietung – und unser Vorschlag für eine bessere Lösung.

Der Ausgangspunkt

Wir nehmen den Wohnraumdruck ernst

Bezahlbarer Wohnraum wird knapp – wer hier lebt und arbeitet, spürt das. Wir stellen das nicht in Abrede. Gleichzeitig lebt unsere Region vom Tourismus, und Ferienwohnungen sind Teil dieser Struktur. Für uns ist die Frage darum nicht ob reguliert wird, sondern wie – so, dass Wohnraum wirklich geschützt wird, ohne funktionierende Strukturen unnötig zu beschädigen.

Ernst nehmen heisst für uns auch, das Unangenehme auszusprechen: Wo Ferienwohnungen betrieben werden, kann es zu Konflikten mit der Nachbarschaft kommen – Lärm, falsch parkierte Autos, fehlende Ansprechpersonen. Solche Beeinträchtigungen haben den Unmut in der Bevölkerung mitgeprägt, vermutlich stärker als jede Statistik. Eine 90-Tage-Regel löst genau dieses Problem aber nicht – eine Wohnung kann auch an 90 Tagen im Jahr laut sein. Wirksam sind klare Standards, erreichbare Ansprechpersonen und ein Verein, der fehlbare Vermieter:innen in die Pflicht nimmt. Genau daran arbeiten wir – mit unserem Qualitätslabel.

Das Wilderswil-Modell: Ein Dorf unserer Region hat es vorgemacht

In Wilderswil hat die Bevölkerung 2025 mit 83,5% Ja-Stimmen eine eigene Lösung angenommen: ein Erstwohnungsanteil von 70% in allen Zonen, kombiniert mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 5 Nächten statt eines starren Tage-Deckels. Die SP zog daraufhin ihre eigene Initiative zurück.

  • Schützt Wohnraum dort, wo neu gebaut oder umgenutzt wird.
  • Lässt Ferienwohnungsbetreiber:innen weiterhin wirtschaften – mit klaren Regeln statt einem Berufsverbot durch die Hintertür.
  • Wurde breit angenommen – nicht nur von einer politischen Seite.

Unser Vorschlag: Wir setzen uns dafür ein, dass auch die übrigen Bödeli-Gemeinden ein Modell nach diesem Vorbild prüfen.

Wohnhäuser und Ferienwohnungen in einem Dorf im Berner Oberland vor Bergkulisse

Was andere Städte und Länder zeigen

New York: Ein Verbot allein senkt die Mietpreise nicht

New York hat 2023 mit dem "Local Law 18" die kommerzielle Kurzzeitvermietung praktisch verunmöglicht – die Zahl der Airbnb-Angebote sank um rund 92%. Die Mietpreise sind seither trotzdem weiter gestiegen, der Leerstand hat sich nicht verändert. Die Stadt selbst verweist dagegen darauf, tausende illegale Vermietungen beseitigt zu haben.

Selbst strenge Regeln scheitern oft am Vollzug

Die Stadt Bern hat 2022 mit 81% Zustimmung eine strenge Regel für die Altstadt beschlossen – sie ist bis heute nicht in Kraft, weil sie juristisch angefochten wurde. Im Kanton Genf verstossen laut einer Analyse rund 44% der betroffenen Anbieter gegen die geltende 90-Tage-Regel.

Eine Regel ist nur so gut wie ihre Kontrolle. Genau deshalb setzen wir uns für praktikable, kontrollierbare Lösungen ein statt für Vorschriften, die auf dem Papier streng klingen, aber niemand durchsetzen kann.

Zahlen und Fakten

Wohnungen in Interlaken, Unterseen, Matten, Wilderswil, Bönigen gesamthaft:

KategorieAnzahlAnteil
Wohnungen total12'475100%
Erstwohnungen10'27082,3%
Zweitwohnungen2'20517,7%

Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Wohnungsinventar

  • Zu beachten ist, dass auch Hotels zum Teil ihre Zimmer via Airbnb anbieten. Dabei handelt es sich nicht um Zweitwohnungen. Auch sonst ist nicht jedes Inserat eine Wohnung: Manche Objekte sind rechtlich oder baulich gar nicht für eine Dauervermietung geeignet.
  • Nicht jede Zweitwohnung wird kurzzeitvermietet: Die amtliche Statistik unterscheidet nicht zwischen privat genutzten und kurzzeitvermieteten Ferienwohnungen.

Wie viele Zweitwohnungen tatsächlich kurzzeitvermietet werden, unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde: Laut einer Auswertung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB, Basis AirDNA-Daten, Stand Dezember 2024) liegt der Airbnb-Anteil am Wohnungsbestand in Interlaken bei 9,7% – in anderen Tourismusgemeinden der Region teils deutlich höher (Grindelwald 9,4%, Lauterbrunnen 23,3%). Genau solche Unterschiede sprechen für gemeindespezifische Lösungen statt einer einheitlichen Regel für alle.

Was Ferienwohnungen zur Region beitragen

Rund ein Fünftel aller Logiernächte der Destination Interlaken entfällt auf Ferienwohnungen: 2024 waren es über 711'000 von insgesamt über 3,5 Millionen Logiernächten (Tourismus-Organisation Interlaken, via Plattform J). Dahinter stehen nicht nur Betreiber:innen, sondern auch Reinigungs- und Wäschereibetriebe, Handwerk, Gastronomie und Detailhandel.

Dabei lohnt sich der Blick auf die Belegung: Eine rein privat genutzte Zweitwohnung steht die meiste Zeit des Jahres leer – «kalte Betten». Bewirtschaftete Ferienwohnungen dagegen sind regelmässig belegt; ihre Gäste übernachten nicht nur, sie kaufen ein, essen auswärts und beschäftigen lokale Betriebe – «warme Betten». Wie stark die Region davon abhängt, zeigt die amtliche Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz (ARE/SECO) am Beispiel Grindelwald: Dort übertrifft die Parahotellerie die Hotellerie bei den Logiernächten (311'600 gegenüber 278'200), und das Gastgewerbe stellt 37% der Beschäftigung.

Alle Zahlen auf dieser Seite sind belegt und bis zur Originalquelle nachvollziehbar. Zum Quellenverzeichnis →

Unser Beitrag: das Qualitätslabel

Wir wollen das Vertrauen von Gästen, Nachbar:innen und Gemeinden verdienen. Deshalb sind Bestrebungen im Gang, ein Qualitätslabel für Ferienwohnungsbetreiber:innen aufzubauen – unsere Antwort auf berechtigte Kritik: nicht Abwehr, sondern Eigenverantwortung. Schon heute gilt: Wer sich nicht an die Spielregeln hält, wird vom Verein ermahnt – und wir stehen im Austausch mit Behörden und Organisationen, um Beeinträchtigungen zu reduzieren. Verschiedene Ideen werden aktuell geprüft, zum Beispiel:

Standards für Nachbarschaft

Klare Regeln für Rücksichtnahme auf Nachbar:innen.

Ansprechpersonen vor Ort

Geregelte, erreichbare Kontaktpersonen für Gäste und Nachbarschaft.

Kontrollen

Überprüfung der Standards statt reiner Selbstauskunft.

Mehr zur Mitgliedschaft

Die nationale Entwicklung

Der Bund bereitet aktuell (SECO/SEM, Stand Januar 2025) eine landesweit einheitliche Melderegelung für Kurzzeitvermietung vor – nach dem Vorbild einer neuen EU-Verordnung. Auch der Hotelverband HotellerieSuisse fordert "gleiche Spiesse für alle" statt eines kommunalen Flickenteppichs. Wir unterstützen diese Entwicklung – eine verhältnismässige, schweizweit einheitliche Lösung ist besser als fünf verschiedene Regeln in fünf benachbarten Bödeli-Gemeinden auf engstem Raum.

Häufige Fragen im Detail

Löst die 90-Tage-Regel die Wohnungsnot?

Erfahrungen aus anderen Städten zeigen: nicht zuverlässig. New York hat die Kurzzeitvermietung praktisch verboten – die Mieten sind trotzdem weiter gestiegen, der Leerstand hat sich nicht verändert.

Verdienen Kurzzeitvermietende das 4-Fache einer normalen Miete?

Nein. Der Betrieb einer Ferienwohnung beinhaltet einen erheblichen Anteil an Arbeit für Gästebetreuung, Reinigung und Bereitstellung der Wohnungen. Die Einnahmen sind nicht einfach „Gewinn", sondern eine Mischung aus Mieteinnahmen, Arbeitsleistung und Kostendeckung (z.B. für Wäscheservice, Auffüllprodukte und weitere Nebenkosten).

Wir wollen keine Blockierer sein.

Wilderswil hat gezeigt, dass ein breit getragener Weg möglich ist – einer, der Wohnraum schützt und unsere Region als Gastgeberin lebendig hält. Wir sind bereit, diesen Weg mitzugehen: Gemeinde für Gemeinde, sachlich und mit Praxiswissen.